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Vorbereitung der Vergabe von Bauleistungen
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Ermitteln der Kosten und Mitwirkung bei der Auftragsvergabe
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Aufstellen und Überwachen von Terminplänen (Bauzeitenplan / Balkendiagramme)
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Überwachung der vertragsgemäßen Ausführung von Bauleistungen
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Kontrolle der gelieferten Baustoffe
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Erstellen von Aufmaßplänen
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Objektüberwachung (Bauleitung)
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Führung des Baubuches, Erstellung einer Bauchronik
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Gemeinsames Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen
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Management und Organisation des gesamten Bauvorhabens
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Mitwirkung bei der Abnahme der einzelnen Gewerke
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Objektdokumentation, Überwachung der Beseitigung von Baumängeln während der Bauphase und innerhalb des Gewährleistungszeitraumes
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die zertifizierte Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen. Mit Inkrafttreten der Baustellenverordnung (BaustellenV) im Juni 1998 sind Bauherren verpflichtet, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) zu bestellen.